Im Mittelpunkt steht der Mandant

Nach einem Unfall oder bei Auftreten einer schweren Erkrankung müssen viele Menschen nicht nur um ihre Gesundheit fürchten. Alles was selbstverständlich schien, steht plötzlich in Frage. Das Einkommen fällt weg, die berufliche Perspektive ist versperrt und die Zukunft ist ungewiss.

Verweigern Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung in solch einer Situation die Leistung, befinden sich die Betroffenen in Existenznot.

Nun ist mehr gefragt, als ein gut gemeinter Rechtsrat. Die tatkräftige Unterstützung durch einen auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierten Anwalt kann den entscheidenden Impuls in die richtige Richtung geben.

Da Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Beschwerden häufig mehrere Rechtsstreitigkeiten auf einmal ausfechten müssen, wozu sie schon allein aufgrund ihrer Erkrankungen nicht in der Lage sind, nehme ich in einem ausführlichen Erstberatungsgespräch die gesamte gesundheitliche und rechtliche Situation des Mandanten in den Fokus. Oft ist eine umfassende Bestandsaufnahme nötig, um herauszufinden, welche Möglichkeiten und Ansprüche der Mandant hat, welche Anträge zielführend sind und welche nicht.

Was gehört zum Sozial(versicherungs)recht?

Zum Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht gehören Ansprüche gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Versorgungsamt. Es handelt sich also Forderungen gegenüber einer Behörde oder einer Anstalt öffentlichen Rechts. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Unfallversicherungen durch andere Gesetze geregelt sind. In Fragen des privaten Versicherungsrechtes ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.

In folgenden Fällen sind Sie bei einem Fachanwalt für Sozialrecht richtig:

Auseinandersetzungen um

Krankengeld,  Erwerbsminderungsrente, Feststellung eines Pflegegrades, Feststellung einer Berufskrankheit, Anerkennung von Arbeitsunfällen und Feststellung der Folgen, Anerkennung als Schwerbehinderter,  Arbeitslosengeld, Rehabilitionsmaßnahmen, Medikamente im Off-Label-Use, Nachbehandlung bei Behandlungsfehlern (zB fehlerhafte Schönheitsoperation)

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Rechtsstreit unter das Sozialrecht fällt, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rechtsanwältin Jörgens gehört laut Focus Spezial 2017 zu den Top Rechtsanwälten im Sozialrecht.