Medizinische Behandlungen sollen helfen. Wenn aber durch einen Fehler in der Behandlung ein Mensch schwer geschädigt wird, reagieren die Verantwortlichen oft mit Schweigen oder nur ausweichend auf die drängenden Fragen der Patienten und ihrer Angehörigen:
Wer trägt die Verantwortung? Stehen mir Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu? Wie sichere ich meine Zukunft – oder die meines Kindes?
In schweren Arzthaftungsfällen geht es nie nur um die Haftung der Klinik oder der Ärztin. Es geht meistens auch um Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Ich bin Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht. Das bedeutet:
Ich vertrete Sie nicht nur im Arzthaftungsprozess, sondern ich habe gleichzeitig im Blick, welche Sozialleistungen Ihnen zustehen und wie sich diese mit Schadensersatzansprüchen sinnvoll verzahnen.
Gerade bei Großschadensfällen (z.B. nach schweren Unfällen oder Geburtsschäden) ist diese Gesamtperspektive entscheidend, damit keine Versorgungslücken entstehen. Denn häufig bringt ein Behandlungsfehler die gesamte Lebensplanung durcheinander, die Welt steht Kopf.
Unter „Arzthaftung“ versteht man die rechtliche Verantwortung von Ärztinnen, Ärzten, Kliniken und anderen Behandlern, wenn eine Behandlung nicht dem medizinischen Standard entspricht und hierdurch ein Schaden entsteht.
Typische Fehler können sein:
Nicht jeder unglückliche Verlauf ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der medizinische Standard eingehalten wurde und ob sich genau durch diesen Verstoß der Schaden verwirklicht hat.
Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei schweren Personenschäden, etwa in folgenden Konstellationen:
Geburtsschäden
Wenn Kinder während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder unmittelbar danach durch Fehler bei Überwachung, Eingriffen oder Versorgung geschädigt werden.
Behandlungsfehler nach Arbeits- und Verkehrsunfällen
Zum Beispiel, wenn nach einem schweren Unfall:
Schwere OP- und Behandlungsfehler
Etwa bei Eingriffen an Wirbelsäule, Gelenken oder inneren Organen, nach denen erhebliche Funktionseinschränkungen, Dauerschmerzen oder Pflegebedürftigkeit verbleiben.
Fehler bei der Behandlung chronischer Erkrankungen
Wenn zum Beispiel notwendige Kontrollen oder Therapien unterbleiben und dadurch schwerwiegende Folgeschäden (z.B. Erblindung, Amputation) eintreten.
Diese Fälle sind komplex, weil medizinische Gutachten, lange Zeiträume und häufig hohe finanzielle Folgen eine Rolle spielen.
Kommt ein Behandlungsfehler in Betracht, können insbesondere folgende Ansprüche geprüft werden:
Schmerzensgeld
als Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen.
Materieller Schadensersatz, z.B. für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Mehrbedarf (Pflege, Assistenz, Haushaltshilfe),Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen, Umbauten in der Wohnung, Fahrzeuganpassung), Therapiekosten, Fahrtkosten, Betreuungskosten.
Zukünftige Schäden etwa in Form von Renten oder wiederkehrenden Leistungen, um eine langfristige Versorgung zu sichern.
Feststellungsansprüche
Gerade bei schweren und dauerhaften Schäden ist es wichtig, nicht nur den Schaden „bis heute“, sondern die voraussichtliche Lebensperspektive mit zu betrachten.
Viele Mandantinnen und Mandanten wünschen sich in solchen Situationen vor allem eines:
eine konstante, erreichbare Ansprechpartnerin, die sie kennt – und die sie versteht.
Was Sie in meiner Kanzlei erwarten können:
Regionale Verankerung
Ich bin in Stuttgart ansässig und überwiegend in der Region tätig. Persönliche Gespräche in meiner Kanzlei sind ausdrücklich gewünscht – nicht die Ausnahme.
Direkter Kontakt zu Ihrer Anwältin
Sie wissen, wer Ihre Sache bearbeitet. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin – nicht ständig wechselnde Gesichter.
Zeit für Ihre Geschichte
Schwere Behandlungsfälle lassen sich nicht in wenigen Minuten „abhandeln“. Ich nehme mir Zeit, den medizinischen Verlauf und Ihre persönliche Situation gemeinsam mit Ihnen zu sortieren.
Verständliche Erklärungen
Ich lege großen Wert darauf, medizinische und juristische Zusammenhänge so zu erläutern, dass Sie Ihre eigenen Entscheidungen informiert treffen können.
Langfristige Begleitung
Gerade bei großen Personenschäden geht es nicht um „ein Verfahren“, sondern um viele Jahre. Ich begleite Sie auf diesem Weg – von der ersten Einschätzung über außergerichtliche Verhandlungen bis hin zu Gerichtsverfahren und sozialrechtlichen Folgefragen.
In einem ersten Termin klären wir:
Ziel ist, dass Sie nach dem Gespräch klarer sehen:
Wenn Sie den Eindruck haben, dass in Ihrer Behandlung – oder in der Behandlung eines Angehörigen – etwas schiefgelaufen ist und es um erhebliche gesundheitliche Folgen geht, können Sie sich gerne für ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei melden. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Zukunft bestmöglich abzusichern.