Arzthaftungsrecht

 

Im Arzthaftungsrecht stehe ich mit Ausdauer und Engagement für die Rechte von Patienten ein.

 

Wenn Patienten einen Behandlungsfehler des Arztes vermuten, sind sie oft verunsichert. Nur die wenigsten Ärzte räumen ein, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Auch auf den Rat seiner weiteren Ärzte sollte sich der Patient nicht verlassen, zumal diese die Rechtslage oft nicht richtig einschätzen können. So kann es sein, dass zwar eine typische Komplikation eingetreten ist, wegen fehlender Aufklärung der Arzt letztlich doch dafür haftet.

Im Klageverfahren steht zwar erst im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens wirklich fest, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. In den allermeisten Fällen findet sich jedoch schon zu Beginn des Klageverfahrens eine Einigung mit der gegnerischen Partei. Als Spezialistin im Arzthaftungsrecht kann ich schon frühzeitig die richtigen Weichen für meine Mandanten stellen, um erfolgreich ihre Interessen zu vertreten.

Deshalb biete ich schon beim ersten Verdacht eines Behandlungsfehlers meinen Mandanten ein ausführliches persönliches Gespräch oder ein Telefonat an.

Oftmals ist es für einen Patienten zunächst wichtig, Fragen zur weiteren Behandlung und zur Einholung eines Gutachtens klären zu können. Damit ich mir einen Überblick über die mißlungene Behandlung verschaffen kann, besteht meist der erste Schritt darin, die Gegenseite anzuschreiben und die Behandlungsunterlagen anzufordern. Anschließend verhandele ich mit dem Gegner bzw. in der Regel mit dessen Haftpflichtversicherung. Erst wenn das nicht erfolgreich sein sollte, nach meiner Einschätzung aber Erfolgsaussichten bestehen, reiche ich für meine Mandanten Klage ein.

 

Da ein Arztfehler einschneidende Folgen haben kann, endet meine Tätigkeit nicht mit der Schmerzensgeldklage. Oft steht bei meinen Mandanten das ganze Leben Kopf, die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, es gibt Probleme mit der Krankenkasse oder mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, um nur einige Beispiele zu nennen. Als Fachanwältin für Sozialrecht mit jahrelanger Berufserfahrung im Arbeitsrecht kann ich meinen Mandanten auch in diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.